Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)

daromirei, Sunday, 21.12.2014, 20:52 (vor 4120 Tagen) @ Busfahra_

Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!


Hopp hat die Anteile ja auf Grund einer Ausnahme bekommen, die schon vor einigen Jahren, ich glaube auf Druck vom Kind, beschlossen wurde.
Danach kann jemand, der sich mind. 20 Jahre dauerhaft in einem "Verein" engagiert hat, auch Anteile >50% besitzen. Und das ist halt beim Hopp der Fall, ganauso wie in Wolfsburg, Leverkusen und in Kürze auch Hannover.
Der Ismaik muss halt noch ein paar Jahre warten und ein kleines bisschen Kohle springen lassen, dann darf er auch allein entscheiden...

sind ja nur noch 16 Jahre...
wenn man bedenkt wie schnell die ersten 10 Jahre AA vorbei gegangen sind...
und Ismaik wäre dann knapp über 50, also im besten Alter


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