Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)
...dann scheint die "Ausnahmeregelung" der DFL auch beim TSV 1860 längst gegriffen?
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Das ist ja so eine Sache mit diesen anderen Vereinen...
Niederschrift über die Hauptversammlung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 143565 ("Gesellschaft") am 04.04.2014 in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Mayer, Kambli, Steger, Schlauch, Karlstraße 35, 80333 München
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Zu TOP 1: Begrüßung/Formelles
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und bedankt sich bei den für die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) handelnden Personen und deren Erscheinen zur heutigen Hauptversammlung.
Sodann stellt der Vorsitzende stellt fest: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6,5 Mio. und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist.
Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, geschäftsansässig: Al Tamimi & Company, Dubai World Trade Centre, 9th Floor P.O. Box 9275, Dubai/VAE ("HAM") 3.900.000 und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.
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München, 04.04.2014
Gerhard Mayrhofer, Vorsitzender der Hauptversammlung
RA Wolfgang Steger, Protokollführer
