Erläuterung Einzelbestätigung (Forum)

Kenny2, Thursday, 04.12.2014, 15:59 (vor 4135 Tagen) @ friedhofstribüne

Welche Satzung wurde eigentlich jetzt beschlossen.
Die Satzung von April 2013, oder die Satzung von Juli 2013 mit den bereits abgestimmten Änderungen?

Ich frage, weil das meines Wissens entscheidend sein kann, zur Abgabe von Anträgen zur Satzungsänderung bei einer ordentlichen MV.
Mein Informationsstand ist folgender:
Laut Satzung vom April 2013 konnten Anträge mit einer Frist von 7 Tagen eingereicht werden, bei einer Ladungsfrist von 14 Tagen. Sprich man hatte nach Ladung noch einige Tage Zeit den Antrag zu stellen.
Laut Satzung vom Juli 2013 können Anträge nur noch mit einer Frist von 21 Tagen eingereicht werden. Die Ladungsfrist blieb gleich. D.h. ich muss mindestens 1 Woche bevor ich geladen werde wissen, dass zur MV geladen wird. Klingt komisch, ist aber glaube ich so. Gibt es also ein permanentes Antragsbüro, und welches Zeitfenster muss ich beachten, um einen Antrag zu stellen.

Kann sein, dass mir das schon jemand gesagt hatte, aber ich leide unter akuter
Weihnachtsvergesslichkeit.

Hallo weiser, alter Weihnachtsmann! ;-)
Es wurde über die Satzungsentwurf aus der DV von April 2013 abgestimmt, mit wie schon in der Lounge diskutierten Änderungen der Übergangsbestimmungen (MV 2015 wählt u.a. VwR, MV 2016 wählt nächstes Präsidium). Die Änderungen von der MV Juli 2013 müssen bei der MV 2015 ebenfalls nachträglich zur Abstimmung gelangen.


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