Erläuterung Einzelbestätigung (Forum)
Ich kann dir die Frage nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten, da ich den Satzungsentwurf, über den vorgestern abgestimmt wurde, gerade nicht zur Hand habe.
Was ich allerdings sicher weiß ist, dass wir grundsätzlich über den Satzungsentwurf abgestimmt haben, um den es schon bei der letzten DV ging. Das müsste dann der Entwurf vom Juli 2013 sein, laut der die Frist für Anträge zur MV 21 Tage beträgt.
Geändert wurden im Vergleich zur letzten DV dabei lediglich Daten und Übergangsregelungen.
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehen kann (und mich auch nicht mehr erinnere, womit das begründet wurde), ist die Tatsache, dass Frist für Anträge länger ist als die Ladungsfrist. Das bedeutet ja, dass man die Anträge schon stellen muss, bevor überhaupt der Termin für die MV steht. Sehr seltsam, das Ganze...
