Den Kaufvertrag möchte ich sehen ... (Forum)
Im Artikel heißt es u.a.: „Verpasst es Thoma [die Rede ist vom „Wahl-Schweizer“ Matthias Thomas, tomtom], den Kaufpreis zu überweisen oder macht die Ismaik-Seite aufgrund von etwaiger (sic!) Bedenken noch einen Rückzieher, ist der Deal geplatzt“. Eicher beruft sich auf „gut informierte Kreis der Giesinger“. Schauen wir mal.
... in dem neben der Zahlung des Kaufpreises (das ist normal bzw. bei Ratenzahlung auch mal eine Rückabwicklung mit im Vertrag enthalten) noch eine Klausel "Rücktrittsrecht wegen Bedenken" mit drin ist.Da ist eher noch das Thema "Vorkaufsrecht e.V." interessant, aber darauf hätte das Präsidium rechtsgültig auch gleich bei der Unterzeichnung verzichten können (was wahrscheinlich auch gemacht wurde).
Hab jetzt die Satzung der KgaA nicht im Kopf, aber außer der Kaufpreiszahlung würden mir jetzt keine "Aufschiebenden Bedingungen" für ein Closing mehr nach dem Signing einfallen. Aber ich bin auch nicht in den "gut informierten Kreisen", daher übersehe ich evtl. was.
Auf das Vorkaufsrecht muss der Verein nicht explizit verzichten. Das hat Schneider bereits getan.
1. Erstverhandlungsrecht
HAM muss zuert die Verkaufsabsicht bekanntgeben. Dann hat der Vereine 2 Monate Zeit selbst oder einen Dritten damti zu beauftragen Verhandlungen aufzunehmen. Passiert das nicht, verhandelt HAM mit einem Interessenten.
2. Vorkaufsrecht
Nachdem HAM mit einem Interessenten die Verhandlungen abgeschossen hat, muss sie dem Verein sämtliche Unterlagen und Ergbenisse darüber mitteilen. Dann hat der Verein 2 Monate Zeit um selbst oder durch einen Dritten dieses Ergebnis selsbt zu übernehmen.
Hat der Verein selbst keinen Interessenten, so tut er einfach nichts bzw stimmt nach Überprüfung des neuen Gesellschafters einer Übernahme zu. Was Anderes bleibt ihm auch gar nicht übrig, wenn der Käufer nocht gegen die im Kooperationsvertrag vereinbarten Bedingungen verstößt.

