Den Kaufvertrag möchte ich sehen ... (Forum)
Im Artikel heißt es u.a.: „Verpasst es Thoma [die Rede ist vom „Wahl-Schweizer“ Matthias Thomas, tomtom], den Kaufpreis zu überweisen oder macht die Ismaik-Seite aufgrund von etwaiger (sic!) Bedenken noch einen Rückzieher, ist der Deal geplatzt“. Eicher beruft sich auf „gut informierte Kreis der Giesinger“. Schauen wir mal.
... in dem neben der Zahlung des Kaufpreises (das ist normal bzw. bei Ratenzahlung auch mal eine Rückabwicklung mit im Vertrag enthalten) noch eine Klausel "Rücktrittsrecht wegen Bedenken" mit drin ist. 
Da ist eher noch das Thema "Vorkaufsrecht e.V." interessant, aber darauf hätte das Präsidium rechtsgültig auch gleich bei der Unterzeichnung verzichten können (was wahrscheinlich auch gemacht wurde).
Hab jetzt die Satzung der KgaA nicht im Kopf, aber außer der Kaufpreiszahlung würden mir jetzt keine "Aufschiebenden Bedingungen" für ein Closing mehr nach dem Signing einfallen. Aber ich bin auch nicht in den "gut informierten Kreisen", daher übersehe ich evtl. was. 
