OLG: Mün­chens Stadt­portal ist zu pres­se­ähn­lich (Forum)

BlueMagic, Thursday, 21.10.2021, 09:30 (vor 917 Tagen) @ Gerichtspolka

Das ist echt bitter.
Da macht die Stadt mal etwas so richtig gut und erfolgreich und dann sowas.

Wird aber schon spannend, wie der BGH da entscheiden wird. Denn über die eigenen Aufgaben und Angebote darf eine Kommune natürlich berichten. Muss sie sogar. Man will und muss die Angebote und Aufgaben der Stadt ja künftig noch mehr digitalisieren und das in einem Stadtportal strukturiert und leicht auffindbar anbieten. Und Stadtmarketing muss eine der führenden Touristendestinationen in D auch machen dürfen. Zielgruppenorientiert.

Man kann natürlich darüber streiten, ob auf einem Stadtportal unbedingt die glorreichen Siege der örtlichen Klubs thematisiert werden müssen.


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