Versteh ich nicht (Forum)
Auch ganz ohne Wistleblowing darf man einen AN ja nicht einfach so nach Gutdünken rauswerfen. Für eine Kündigung braucht man immer gute Gründe, die man ggf auch gerichtsfest nachweisen muss. Daran ändert sich doch nix?
Auch ganz ohne Wistleblowing darf man einen AN ja nicht einfach so nach Gutdünken rauswerfen. Für eine Kündigung braucht man immer gute Gründe, die man ggf auch gerichtsfest nachweisen muss. Daran ändert sich doch nix?
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