Schutz für Whistleblower (Forum)

Herbert, Saturday, 12.12.2020, 17:59 (vor 1203 Tagen) @ United Sixties

Gute Initiative für mehr Rechtssicherheit den Hinweisgebern:
https://www.sueddeutsche.de/politik/whistleblower-schutz-lambrecht-1.5145688

Dann hoffe ich mal, dass der "zu schützende Hinweisgeber" die Verpflichtung hat des Fehlverhalten bzw. die Misstände erst mal intern bei der Firma zu melden.

Wenn ich "Das soll sich jetzt ändern. In Paragraf 35 von Lambrechts Gesetzentwurf heißt es: "Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben." Dabei soll eine Beweislastumkehr gelten. Das heißt zum Beispiel, dass Arbeitgeber nachweisen müssen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat. Die neuen Regeln sollen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Beamte gelten." lese, dann braucht man also blos "irgendeine Kleinigkeit melden" und schon kann man sich bei einer Kündigung als Arbeitgeber Gedanken darüber machen wie man beweist, dass die Kündigung nichts mit der "Kleinigkeit" zu tun hat. Ist immer wieder schön wenn der Gesetzgeber eine Regelung vorschreibt in der man nachweisen muss das etwas nichts mit etwas anderem zu tun hat. :-(


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