Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH (Forum)

harie, Thursday, 06.07.2017, 13:53 (vor 3230 Tagen) @ Theo West

Wir alle kennen die Verträge und alle getroffenen Vereinbarungen zwischen dem e.V. und Ismaik nicht. Da wird wsl. jedes Präsidium bestimmt irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen haben. Meien Vermutung ist, dass es bei einem Fall von 50+1 gar nicht mehr darum geht ob der e.V. 51% der Geschäftsführungs-GmbH verkaufen kann oder nicht. Ich vermute, dass er dann die 51% zu einem bereits festgelegten Preis verkaufen muss.

Der Seelenverkäufer war damals der Dieter Schneider. Ob er auch ein persönliches Interesse (z.B. eigene Darlehen oder fremde Darlehen von Freunden in der KGaA) an einem Verkauf an Ismaik hatte, weiß ich nicht.

Dazu musst Du dann aber auch den damalige AR zählen.
Dieser musste nach damaliger Satzung zustimmen. Die Zustimmung der MV wurde erst 2013 bzw. 2014 eingeführt. Wobei auch hier die Zustimmung zu Details noch nicht eindeutig geregelt ist.
Auch nach aktueller Satzung könnte also ein solcher Vertrag geschlossen werden.


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