Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH (Forum)
Wir alle kennen die Verträge und alle getroffenen Vereinbarungen zwischen dem e.V. und Ismaik nicht. Da wird wsl. jedes Präsidium bestimmt irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen haben. Meien Vermutung ist, dass es bei einem Fall von 50+1 gar nicht mehr darum geht ob der e.V. 51% der Geschäftsführungs-GmbH verkaufen kann oder nicht. Ich vermute, dass er dann die 51% zu einem bereits festgelegten Preis verkaufen muss.
Der Seelenverkäufer war damals der Dieter Schneider. Ob er auch ein persönliches Interesse (z.B. eigene Darlehen oder fremde Darlehen von Freunden in der KGaA) an einem Verkauf an Ismaik hatte, weiß ich nicht.
