Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH (Forum)

Busfahra_, Thursday, 06.07.2017, 10:27 (vor 3223 Tagen) @ HHeinz

Jein, die MV müsste eigentlich zustimmen aber der Vertrag ist älter als die Satzung welche dieses vorschreibt.
Daher befürchte ich dass die MV eventuell abstimmen wird aber bei einer Ablehnung bekommt Herr Ismaik die Mehrheit der Anteile an der GmbH trotzdem.

Hört sich juristisch zumindest interessant an.
Denn aus Satzungssicht müsste eben diese geändert werden, d.h. es bräuchte eine Dreiviertelmehrheit um die Geschäftsführungs GmbH zu veräußern. Und die wird's auf absehbare Zeit nicht geben. Welche Regelung da jetzt "höherwertig" ist, kann ich nicht beurteilen.

Satzung, Punkt 3.2:
"Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-
GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. [...]"

Daher hat Herr Ismaik für mich im e.V. / in der KGaA keine Zukunft. Er muss weg, fast egal wie.

Yelo!


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