Wenn 50+1 nicht mehr gilt ... (Forum)
... kann HI 51% der Geschäftsführungs-GmbH zum Nennwert kaufen und kann dann alles alleine entscheiden (ähnlich wie die letzte Saison, nur ohne die "Billigung" des e.V.).
Könnte er das ohne Zustimmung des e.V. und obwohl das in der e.V.-Satzung explizit untersagt ist?
Da der Vertrag mit der Kaufoption noch vor der Satzungsänderung durch die Delegiertenversammlung vom damaligen Präsidium (Schneider, etc.) geschlossen wurde war die Vertragsklausel zumindest damals gültig.
Jetzt stellt sich wohl eher die Frage ob die KgaA neben der Überschuldung eine positive Fortführungsprognose aufweist oder nicht. Das wird die erste und wichtigste Aufgabe eines neuen Geschäftsführers sein. Ist wohl auch eine Frage der "Altlasten" der Geschäftsführung unter Power (diverse aufgekündigte Anstellungsverträge) incl. Trainer, Spieler, evtl. nicht bezahlte / gekürzte Rechnungen, etc..
