Wenn 50+1 nicht mehr gilt ... (Forum)

HHeinz @, München, Sunday, 04.06.2017, 10:50 (vor 3232 Tagen) @ Busfahra_

... kann HI 51% der Geschäftsführungs-GmbH zum Nennwert kaufen und kann dann alles alleine entscheiden (ähnlich wie die letzte Saison, nur ohne die "Billigung" des e.V.).


Könnte er das ohne Zustimmung des e.V. und obwohl das in der e.V.-Satzung explizit untersagt ist?

Schwierige Frage. Der Vertrag wurde vor dem entsprechenden Passus in der Satzung beschlossen, ich befürchte daher die Mitglieder müssten dem tatenlos zusehen.


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