Öhm ... (Forum)
Ok, da ham ma a bissl aneinander vorbei geredet.
Formell muss Power natürlich als GF die Entlassung des SD unterschreiben.
Die Entscheidungsgewalt darüber hat er allerdings nicht. Ebenso wenig wie Ismaik.
Diese obliegt für SD und Chef-Trainer allein dem Verein und der GF agiert hier nur auf Weisung durch das Präsidium.
da wird was vermengt, power kann nicht den geschäfstführer eichin entlassen, den sportdirektor eichin schon, das ist nur irgendein angestellter ....
Nein.
Meine Informationen ist das in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführer geregelt.
Die DFL will das so, dass der Mutterverein die Entscheidungsgewalt über die sportliche Leitung beim Lizenznehmer hat. Also SD(wenn nicht gleichzeitig GF) und Cheftrainer.
ps. Wo Du natürlich Recht hast ist, dass bei Sechzig ziemlich viel vermengt wird. Eigentlich Zuviel. Aber es hängt eben auch alles irgendwie zusammen. Leider wurde auch 2011 und danach noch mehr vermengt statt sortiert. Und jetzt ham ma halt das Gschiss.
