Der Doktor im Zentrum der Macht angekommen (Forum)

Statuten, Thursday, 09.03.2017, 16:25 (vor 3322 Tagen) @ friedhofstribüne

Der Beirat macht gar nix außer existieren.


Ich kann mich natürlich irren, daher können mich die mir bekannten Fachleute gerne verbessern, aber ich dachte immer, dass dieser Beirat verantwortlich ist für das Einstellen und Kündigen der Geschäftsführer KGaA. Wenn das für dich nix ist, dann hast du schon sehr hohe Ansprüche.


Kann er das wirklich? Also kann der Beirat eigenständig einen Geschäftsführer bestellen oder abberufen?
Wenn ja dann hast du Recht.
Wenn nein, dann ist der Beirat einfach nur verbrauchter Platz auf dem Papier, weil lediglich Erfüllungsgehilfe eines anderen Gremiums oder einer Person.


Ja was jetzt. Kann er was, oder kann er nix? Dieses kryptisches Gelaber geht einem doch auf die Nerven.

Festzuhalten bleibt erstmal, dass es ihn gibt, und solange er sich nicht auflöst, ist es eigentlich vollkommen egal ob du meinst er wäre verbrauchter Platz auf dem Papier, oder nicht. Meines Wissens muss er halt tatsächlich über das Einstellen und Kündigen der GF abstimmen. Da mag ihm durchaus auch der VR die entsprechenden Kandidaten zugereicht haben. Trotzdem obliegt ihm die Zustimmungspflicht.

Aber wie gesagt. Vielleicht ist da jemand bekanntes ja präziser informiert.

Andersrum
Der Beirat schlägt vor und der VR des e.V. sagt Ja oder Nein.
Sonst hat der Beirat keinerlei weitere Befugnisse.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion