Hausrecht... (Forum)

Herbert, Wednesday, 08.02.2017, 08:53 (vor 3371 Tagen) @ Kenny2

... hat allerdings der KgaA Geschäftsführer und daher hat das ganze "Schauspiel" nur wenig mit dem Ehrenrat bzw. dem e.V. zu tun. Was machst denn mit dann mit einem Fan, der gar nicht Mitglied im e.V. ist, den interessiert ja der Ehrenrat so gar nicht.


Ein Nichtmitglied kann er natürlich verweisen, bei einem Mitglied ist es trotzdem eleganter, den Ehrenrat einzuschalten, schon allein wegen der Schweigepflicht während des Verfahrens.

Mit welcher Begründung sollte der KgaA-Geschäftsführer den Ehrenrat einschalten? Soll er ein Vereins-Ausschlussverfahren einleiten (wäre noch übertriebener als das Hausverbot, je nachdem was gesagt/getan wurde, schon ist) oder soll der Geschäftsführer beim nächsten Hausverbot kurz fragen "Sind Sie Mitglied beim e.V.?", wenn ja, dann haben Sie noch eine Chance vor dem Ehrenrat und wenn der dann entscheidet "Das Mitglied darf auf dem Trainingsgelände bleiben.", dann revidiere ich meine Entscheidung natürlich.

Ich halte wirklich viel vom Ehrenrat, aber langsam muss sich auch der e.V. daran gewöhnen, dass, wenn überhaupt, nur noch das Präsidium, als gesetzlicher Vertreter des e.V., in der KgaA etwas zu melden hat. Weder ein Verwaltungsrat, noch ein Ehrenrat oder Vereinsrat haben mit der KgaA "operativ" zu tun. Selbst das Präsidium sollte sich aus den operativen Geschäften heraus halten, was aber wohl auch so geschieht.

Die Presse sollte allerdings auch mal aufhören laufend bei operativen KgaA-Themen mit dem e.V.-Präsidenten zu reden, allerdings könnte der Präsident auch mal auf Hr. Power verweisen wenn er zu solchen Themen gefragt wird. Ist zwar für die Presse nicht schön, aber auf jeden Fall besser als die Einmischung in die Aufgaben eines anderen.


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