Stadiongipfel 29.09.2016 - mal eben kotzen (Forum)

friedhofstribüne, Friday, 30.09.2016, 16:33 (vor 3489 Tagen) @ my blue mind

Apropos.
Wie sicher ist denn jetzt der e.V. bei Insolvenz der KGaA?


Die KGaA ist eine "GmbH & Co. KGaA". Komplementär - und damit Vollhafter der KGaA ist die GeschäftsführungsGmbH die mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Das ist in diesem Fall nicht viel. Der Aktionär selbst haftet nur mit seiner Einlage in die KGaA. Eine Durchgriffshaftung auf den Aktionär ist theoretisch möglich, wenn der Aktionär gegen Treu und Glauben verstößt oder rechtsmissbräuchlich handelt.

Bei einer kurzen online Recherche zur Aktionärshaftung bin ich auf folgendes gestoßen:http://www.gesellschaftsrecht-ratgeber.de/gesellschaftsrecht/haftung/haftung-aktiengesellschaft.html

Hier ist der Punkt "Missbrauch von Konzernleitungsmacht durch einen beherrschenden Gesellschafter" interessant. Da könnte man den e.V. durch seine Stellung als Komplementär als beherrschenden Gesellschafter sehen, da er ja Geschäftsführungsbefugnis hat. Wenn der e.V. dann keine "angemessene Rücksicht" auf die Belange der abhängigen Gesellschaft (Hasan) nimmt könnte sich daraus eine Durchgriffshaftung konstruieren lassen.

Also: Grundsätzlich sollte der eV bei einer Insolvenz safe sein. Es sei denn es kommt zu einer Durchgriffshaftung die in engen Grenzen möglich ist.

Sorry, dass ich so doof nachfrage. Wäre denn dann das ganze Gedöns von wegen der e.V. geht über den Jordan sollte es die KGaA zerreißen obsolet? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Zumindest hätten sie uns dann die letzten Jahre doch fast zu extremst verarscht. :-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion