Falls Kirmaier die Vereinsausschlussklage gewinnen sollte,. (Forum)
dann könnte wieder gegen die Rechtmäßigkeit der Mitgliederversammlung im Juni geklagt werden, da ein Mitglied nicht ordnungsgemäß eingeladen würden. (kann ich mir aber nicht vorstellen, wird ja nicht jedes MItglied persönlich eingeladen).
Gegen die Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich bei der Geschäftsstelle Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Ehrenrat endgültig.
Ab Entscheidung des Vereinsrats bis zur endgültigen Entscheidung durch den Ehrenrat ruht die Mitgliedschaft, das heißt, dass das betroffene Mitglied in dieser Zeitphase nicht wählbar ist und auch seine sonstigen Mitgliedschaftsrechte nicht ausüben oder geltend machen kann.
Bin auch gespannt ob ein Gericht die Regelungen in der Satzung akzeptiert, aber vielleicht möchte Hr. Kiermaier ja auch eine Satzungsänderung beantragen, aber das kann er ja nicht. Vielleicht hilft ja ein Verwaltungsratskandidat, aber anscheinend ist die Satzung doch nicht so schlecht, da kein Aufsichtsratskandidat Änderungen eingebracht / vorgeschlagen hat.
