Falls Kirmaier die Vereinsausschlussklage gewinnen sollte,. (Forum)
dann könnte wieder gegen die Rechtmäßigkeit der Mitgliederversammlung im Juni geklagt werden, da ein Mitglied nicht ordnungsgemäß eingeladen würden. (kann ich mir aber nicht vorstellen, wird ja nicht jedes MItglied persönlich eingeladen).
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-kirmaier-will-zum-bundesgerichtshof-1.2513064
Nun ja, er sollte halt ein Abo der Vereinszeitschrift haben. Hat er dies nicht, so ist er nicht angeschrieben worden. Auch wenn die Einladung auch auf tsv1860.org steht, würde Wau-Thier sicher wieder eine neue Klage einreichen. Ungültig könnten gegebenenfalls auch einzelne Beschlüsse werden, sofern die Differenz genau 1 Stimme beträgt - eher unwahrscheinlich.
