Guckst Du Satzung Artikel 5 Mitgliedschaften (Forum)
Der DFL wird herzlich wuaschd sein, ob die Mitgliedschaft beim Basha aktiv ist oder aufgrund der Satzung des Hauptvereins ruhendgestellt wurde. Hauptsache ist doch, dass eine Mitgliedschaft vorher existiert hat und nicht durch ihn gekündigt wurde.
Meines Wissens ist dieser Absatz 5.3 explizit von der DFL so vorgeschrieben und eine Mussbestimmung eines jeden Vereins der eine DFL Lizenz beantragt.
Was macht diese Vorschrift dann für einen Sinn, wenn man auf der einen Seite keine Mitarbeiter als Mitglieder/Amtsträger im Verein zulässt, aber dann Amtsträger/Mitglieder die später zu Mitarbeiter werden, davon unberührt blieben ?
