Nach der Lex Franziskus fast nahtlos... (Forum)
Gem. Vorschrift der DFL ist eine Mitgliedschaft beim Mutterverein zwingend erforderlich um als Beirat der ausgegliederten Kapitalgesellschaft wählbar zu sein.
Gem. Satzung des Vereins, ruht aber eine solche Mitgliedschaft, wenn ein Mitglied bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist.
Im Umkehrschluss ergibt sich m.E. also, falls Hr. Basha nun ein Angestellter der KGaA ist, dass dieser nicht mehr im Beirat sitzen kann, da seine Mitgliedschaft ruht....
Denke ich da nur schon wieder zu kompliziert, oder ist es im Prinzip a scho wuaschd, weil mit Vorschriften, Satzungen und Reglements im Allgemeinen nehmens wir aus Tradition schon nicht so genau ?
Die Edith meint noch:
ich sollte wieder skifahren gehen....
...anschließend die Lex Basha?
Du gehst jetzt nicht skifahren, sondern gehst da mal ordentlich dazwischen. Und lass dich nicht wieder vom Ehrenrat abwimmeln.
Ich bin mal weg, und drück dir von unterwegs aus ganz viele Daumen. Inhaltlich bin ich wie immer bei dir. Ich bereite dann dafür, wenn ich wieder da bin den Antrag zur Satzungsänderung bzgl. der Präsidentenwahl vor.
