Was mich mehr interessiert (Forum)

Lüngerl, Saturday, 31.05.2014, 13:51 (vor 4320 Tagen) @ my vereinsmeier mind

Rein formaljuristisch könnten die beiden u.U. recht haben. Die Ladung war wohl vom falschen Mann unterzeichnet und damit nicht korrekt. Dem entgegen steht aber der klar erklärte mehrheitliche Wille der Delegierten und Mitglieder des Vereins. Hier könnte womöglich die berühmte "Normative Kraft des Faktischen" gelten? Beides lässt sich nicht so einfach vom Tisch wischen.

Das Gericht hat verständlicherweise wenig Bock drauf, den Mist zu entscheiden und deshalb die Beteiligten aufgefordert, sich gefälligst zu ar­ran­gie­ren.

Nachdem der Kläger aber offensichtlich nicht damit rausrücken will oder kann, worum es ihm eigentlich konkret geht, dürfte eine Einigung schwierig werden.

Als übrigens die Richterin den Kläger bei der Verhandlung aufforderte, seine Beweggründe zu schildern, hat ihn sein Anwalt sofort zum Schweigen gebracht und erklärt, er verbitte sich, dass sein Mandant direkt angesprochen wird. Der zu verhandelnde Sachverhalt sei zu kompliziert, als dass der Kläger persönlich darüber Auskunft geben könne. Kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen.

Womöglich bleibt am Ende nur, den Mann zu "kaufen". Seinen Anwalt zu bezahlen und einen Gib-Ruhe-Obolus drauf zu packen. Und darauf hoffen, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfrist für die Versammlung(en) nicht der nächste "I hob Recht" aus dem Gebüsch springt.

als die Frage, ob der Anwalt mit harten Bandagen kämpft (was er darf) oder ob er schmierig ist (was Geschmackssache ist) ist die Frage ob er und Kiermaier mit ihrem Vortrag Recht haben.

Dazu habe ich noch keinen Überblick. Aber gewisse Hinweise scheint es ja zu geben.


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