ich reagiere hier auch mehr auf die Schlagzeilen (Forum)
als auf komplett vorliegende Texte. Eine davon war: "Verteidiger fordert Bewährungsstrafe". Annehmend, dass die Maximalforderung des Verteidigers abgedruckt wird, bin ich davon ausgegangen, dass das die Maximalforderung ist. Womit der Freispruch vom Tisch wäre. Kann natürlich auch anders gewesens ein.
Aber der Blackinho hat ja bei SPON abgeschrieben, dass der Verteidiger die Selbstanzeige für knapp misslungen halten würde. Vielleicht dann auch so ein windiger Anwalt erkannt, dass das eine zu weit reichende Forderung ist, knapp vor Landsberg noch den Freispruch zu fordern.
Ich weiß es nicht und hoffe weiterhin angespannt, aber nicht ängstlich.
