"Eine wirksame Selbstanzeige liegt nicht vor" (Forum)

Zahlenlöwe, Thursday, 13.03.2014, 11:06 (vor 4408 Tagen) @ Zahlenlöwe

trägt der Staatsanwalt im Plädoyer noch einmal vor. Irgendwer (romirei?) hat gestern zurecht noch mal festgestellt, dass es sich in dem Verfahren nur um die Frage dreht, ob die Selbstanzeige wirksam war oder nicht.

Und bei der Fragestellung spielt dann die Höhe der Steuerhinterziehung keine Rolle (aber doch beim Strafmaß, oder?)

Meine Meinung: die Selbstanzeige ist unwirksam und erfüllt die Mindeststandards nicht, wenn der Staatsanwalt als Kriterium anfügt, dass sie in etwa die Qualität einer Steuererklärung haben muss. Der verteidigende Anwalt dürfte gegen die Mängel vorgetragen haben, dass alles in großer Eile geschehen sei. So: diese große Eile lässt sich aber nur damit erklären, dass sich Hoeness ertappt fühlt und dem Verlust dieses Schutzmittels entgegensah, durch Offenlegung durch die Presse etc. Er hat also versucht, auf den allerletzten Drücker ein ohnehin rechtlich zu kritisierendes strafbefreiendes Mittel anzuwenden. Kam unter Zeitdruck, und machte Fehler. In so einem Fall liegt meines Erachtens das Risiko, dass alles richtig gemacht wird, ausschließlich beim Anwender, als Hoeneß.


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