Seh ich anders (Forum)

harie, Thursday, 13.03.2014, 11:50 (vor 4401 Tagen) @ Zahlenlöwe

Zum Einen wäre dann jede Selbstanzeige grundsätzlich nicht strafbefreiend.
Weil dann bereits das Bekanntwerden des Ankaufs einer Steuer-CD ausreichen würde, um die Angst entdeckt worden zu sein als Abgabegrund der Erklärungen anzuführen.

Ein Verwaltungsakt bzw. ein Tätigwerden des Finanzamtes und nicht eines Journalisten ist die Mindestvoraussetzung für die "Entdeckung" und damit die Beurteilung über die Rechtzeitigkeit der Abgabe der Erklärung.

Und das ist auch gut so.


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