Er hat nicht ganz 18,60 m€ hinterzogen .... (Forum)
guckst Du:
Es gibt eine steuerliche und eine strafrechtliche Verjährungsfrist
Die Strafverfolgungsfrist regelt, wie lange man für eine Tat bestraft werden kann, bevor sie verjährt. Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, allg. Verjährungsregel). Die Frist beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids mit der zu niedrigen Steuer.
Die Festsetzungsfrist legt fest, nach wie vielen Jahren für ein Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben, keine Steuerbescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden können. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist darf das Finanzamt keine Steuerbescheide mehr ändern oder neue erlassen. Die Festsetzungsfrist beträgt bei der Steuerhinterziehung zehn Jahre, bei der Steuerverkürzung fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung oder Steueranmeldung eingereicht haben.
Beispiel:
Liegt die Steuerhinterziehung sieben Jahre zurück, ist die Strafverfolgungsfrist abgelaufen. Die Tat ist verjährt, man kann dafür also nicht mehr mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Festsetzungsfrist von zehn Jahren ist aber noch nicht vorbei. Das Finanzamt kann deshalb für das Jahr der Steuerhinterziehung eine Nachzahlung und Zinsen verlangen.
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Ich denke er bekommt 2 Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe zwischen 5 und 10 Mio euro
