Der .... kommt leider straffrei davon, denn: (Forum)
§ 398a
Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen.
In Fällen, in denen Straffreiheit nur deswegen nicht eintritt, weil der Hinterziehungsbetrag 50 000 Euro übersteigt (§ 371 Absatz 2 Nummer 3), wird von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der Täter innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist
1.
die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern entrichtet und
2.
einen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt.
... und genau das hat er wohl gemacht.
Ins gesellschaftliche Abseits wirds ihn trotzdem bringen und ich hab die Hoffnung, dass es die Roten da mit rein zieht, wenn die Untersuchungen finanzielle Ungereimtheiten beim Vorzeigeclub entdecken. Wie sonst bekommt man mit einer Wurstfabrik 650 Millionen zusammen? Kirch-Deal, Adidas, Telekom, Audi etc. ???
