Interviews und Fragen... (Forum)

Herbert, Wednesday, 18.07.2018, 23:06 (vor 2114 Tagen) @ friedhofstribüne

2 Punkte noch:
Das Trainingsgelände wäre damit aber bei Insolvenz der KGaA auch für den e.V. weg?
Wie gesagt bin ich da ja nicht so bewandert, aber es wäre schon sehr großzügig von der Stadt erst die 50% Buchwert abzufinden und dann dem e.V. das Ganze wieder zur Verfügung zu stellen.

Das Trainingsgelände gehört ja der Stadt. Nur die Gebäude/Einrichtungen gehören der KgaA und diese gehen bei einer Insolvenz für "wenig Geld" auch an die Stadt. Die Stadt kann (muss nicht, aber kann) dann die Gebäude/Einrichtungen entweder an den e.V. vermieten oder verkaufen und den Erbpachtvertrag für das Gelände mit dem e.V. neu machen.

Problematisch dabei ist allerdings der Kooperationsvertrag zwischen HAM und e.V., der diverse Einschränkungen für den e.V. auch bei einer Insolvenz beinhaltet. Hat aber erst mal mit dem Trainingsgelände bzw. den Gebäuden / Einrchtungen nichts zu tun.

Warum und von wem wird der Betrag (die Höhe der Mietvorauszahlungen?) abgeschrieben?

Die KgaA hat eine Mietvorauszahlung vom e.V. (für die Nutzung des NLZ durch Jugendmannschaften) erhalten. So lange die KgaA besteht und der e.V. die Räume weiter nutzt bucht die KgaA die Mietvorauszahlung gegen Mieteinnahmen (jeden Monat) und die Mietvorauszahlung wird dadurch immer niedriger bzw. "verbraucht" oder auch "abgeschrieben" (wobei ich das Wort "abgeschrieben" nicht verwenden würde).

Genau diese Mietvorauszahlung ist dann ein Problem, wenn der e.V., z.B. im Rahmen einer Insolvenz der KgaA, die Räume nicht mehr nutzen kann. Dann wären diese Gelder (der Rest der Mietvorauszahlung) unerlaubt an die KgaA geflossen und damit die Gemeinnützigkeit zumindest gefährdet bzw. evtl. Steuernachzahlungen fällig. Mit der Absicherung dieser Gelder durch eine Absicherung im Grundbuch wäre dieses Problem, das aus unsauberem Arbeiten bei der Ausgliederung der KgaA her rührt, ein für alle mal erledigt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion