Interviews und Fragen... (Forum)

Herbert, Thursday, 19.07.2018, 09:24 (vor 2101 Tagen) @ laimerloewe (c)

erfolgt diese Mietvorauszahlung ein mal pro jahr oder ist das für viele jahre im voraus geschehen?

Die Mietvorauszahlung wird/wurde nicht gezahlt, sondern entstand bei der Ausgliederung der KgaA aus dem e.V. durch die Übertragung von Immobilien. Die Immobilie für das Nachwuchsleistungszentrum (die Jugendmannschaften des e.V.) wurde mit Mitteln des e.V. gebaut (was auch rechtlich o.K. ist), aber bei der Übertragung dieser Immobilie (im Rahmen der Ausgliederung) an die KgaA wurde zwar geregelt, dass der e.V. eine bestimmte Anzahl von Jahren diese "mietfrei" nutzen kann (das wurde dann bei der KgaA als "Mietvorauszahlung" - was es ja praktisch ist - verbucht), aber eben dieses "Recht auf Nutzung" nicht über eine Eintragung im Grundbuch abgesichert. So lange es die KgaA gibt und diese die Nutzung der Räume weiter zur Verfügung stellt wird dann eben die Mietvorauszahlung jedes Jahr bzw. jeden Monat weniger. Problematisch, wie schon geschrieben, wird es aber ohne Grundschuld bei einer Insolvenz der KgaA, da dann die Mittel des e.V. (der Rest der Mietvorauszahlung) an die KgaA fließen (zumindest buchhalterisch).


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