Gläubigerausschuss der KGaA (Forum)

Klarsteller, München, (vor 23 Tagen) @ Theo Ost formerly known as Theo West

Bislang konnte ich mich auf´s Mitlesen beschränken, aber jetzt muss ich wohl doch etwas schreiben. Die KI reimt sich da einiges zusammen, das der Klarstellung bedarf. Mitglied im GLA ist nicht die BayernInvest, sondern das bin ich persönlich als Gläubiger der KGaA. Ansonsten müsste die Bestellung so erfolgen wie im Falle der drei institutionellen Mitglieder (Bundesagentur für Arbeit, Freistaat Bayern, LHSt München, die dann jeweils vertreten werden). Richtig ist die Aussage, dass ich als DK-Käufer bestellt wurde, damit auch die Kleingläubiger im GLA vertreten sind (Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 1 InsO). Als Mitglied im GLA bin ich den Interessen der Gläubiger (also auch der DK-Käufer, die noch Rückzahlungsansprüche haben) verpflichtet. In deren Interesse hat der GLA die ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens zu überwachen. Dass der GLA davon bislang überzeugt ist, zeigt sich auch in der am 1.9. erfolgten Zustimmung zum Verkauf der Markenrechte (an den e.V.) und wesentlicher Betriebsmittel (an die neue Spielbetriebs-GmbH). Hoffe, das hilft etwas zur Einordnung und macht weitere Spekulationen überflüssig(L).


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