"Aus Kollaps wird Komplett-Kollaps: Das Schweigen der Löwen" (Forum)
Nutzungsvertrag: Oft für vorübergehende, besondere Zwecke:
Vorübergehende Unterbringung in NotfällenDas passt doch
Jetzt sind wir beim NutzungsVertrag, Gegenstand ist aber der "Überlassungsvertrag", das kann natürlich auch den Unterhalt beinhalten aber z. B. auch die Untervermietung.....
Fakt ist eine Überlassung einer Immobilie muss öffentlich angezeigt werden, also im Grundbuch

