Frage an Mr Herbert (Forum)
Damit hat der AR wieder nur die Aufgaben die ihm per Gesetz oder Satzung zustehen. Genau genommen... er schaut bissl blöd in die Gegend und bestellt halt den WP.
Wobei sich da zu "vor der Kündigung des Kooperationsvertrages" nichts geändert hat, der Aufsichtsrat hat halt nur die Aufgaben die ihm per Gesetz oder Satzung zustehen und ja, das ist überschaubar aber wenn die Geschäftsleitung ein Budget vorlegt, dann hat halt der Aufsichtsrat darüber zu beschließen und zusätzlich kann die Geschäftsleitung auch Hilfe vom Aufsichtsrat in Anspruch nehmen. Das war vor und ist nach der Kündigung des Kooperationsvertrages so. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaut es dann wieder etwas anders aus. 
