Qualifikationsnachweise der Sicherheitskräfte? (Forum)
Naja, es kommt wohl darauf an, wer was macht.
Ich hab grad eine interessante Übersicht gefunden. Klingt gut zusammengefasst.
Die allgemeinen Ordner brauchen also wohl erstmal eine Unterrichtung. In einigen Positionen brauchts eine Sachkundeprüfung. Diese kann das Ordnungsamt kontrollieren.
Danke für den Link. Also relativ klar, es braucht eine "Unterrichtungsbescheinigung nach § 34a GewO" (die gibt es nur nach einer 40stündigen Unterrichtung) wenn der Ordner nicht nur die Karte "abreißt" sondern auch den Zugang verweigern kann oder die Leute durchsucht und die Bescheinigung ist vom Ordner mitzuführen. Also bei der Einweisung der Ordner alle mal kurz die Unterrichtungsbescheinigung herzeigen sonst hat man als Veranstalter ein Problem.