Qualifikationsnachweise der Sicherheitskräfte? (Forum)

Herbert, Sunday, 20.04.2025, 09:12 (vor 9 Tagen) @ Büttel

Wäre das denn bei uns anders? Hat 1860 nur "qualifizierte" Sicherheitskräfte im Einsatz?

Wie ist denn der aktuelle Stand bzgl. "Qualifizierung"? Braucht es zwingend die Voraussetzungen aus https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html oder gibt es da noch eine Ausnahmeregelung wie vom DFB gefordert:

Der DFB versteht den Schulungsnachweis gemäß § 34a Abs. 1 Nr. 3 GewO nicht als Konkurrenz zu QuaSOD, sondern hält die dafür notwendige Schulung fachlich für ungeeignet für die besondere und zielgerichtete Qualifizierung von nebenberuflich tätigen Ordnern bei Sportgroßveranstaltungen. Die im Vergleich qualitativ höherwertigen Anforderungen der QuaSOD wurden 2019 durch ein vom Bundesforschungsministerium unterstütztes Projekt „ProVOD - Professionalisierung des Veranstaltungsordnungsdienstes“ bestätigt2. Die gesetzliche Vorgabe einer 40-stündigen Nachweisschulung mit sehr fachfremden Schulungsschwerpunkten ist weder geeignet noch erforderlich und damit im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen unverhältnismäßig.

siehe https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/stellungnahmen/OESI1/dfb-stn.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hat sich die Sichtweise des DFB "durchgesetzt" oder wird zwingend die 40-stündige Nachweisschulung als Qualifikation gefordert?


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