SZ Artikel zu 50+1, Kooperationsvertrag und sechzger.de (Forum)
Ohne Bezahlschranke...
Vermutlich reicht das aktuelle Vorgehen von HAM gegen 50+1 nicht für eine Kündigung des Kooperationsvertrags.
Aber ein wichtiger Punkt wird herausgestellt: Durch die Regelungen im Vertrag kann Ismaik bei einem Wegfall von 50+1 die Geschäftsführungs-GmbH und damit die Macht in der KGaA komplett übernehmen. Da müssen die Vorteile des Kooperationsvertrags schon sehr groß sein, um das zu überwiegen. Und überhaupt stellt sich die Frage, ob diese Vorteile nicht (teilweise) nur auf dem Papier bestehen, wie bei den Zahlungen für die Nachwuchsarbeit des Vereins.
