Wenn mir 40% an einer Firma gehören ... (Forum)

Herbert, Wednesday, 19.07.2023, 07:45 (vor 879 Tagen) @ Observer

... und einem anderen Gesellschafter gehören 60% dann ist es üblich, dass Leistungen die von den jeweiligen Gesellschaftern erbracht werden auch marktüblich bezahlt werden. Ansonsten gibt es meistens Streit. Bei uns ist es so, dass der TSV München von 1860 e.V. Leistungen ohne "Gegenleistung" für die gemeinsame Gesellschaft erbringt und das eben noch nicht mal gegen Ausgabe von z.B. Darlehen mit Rangrücktritt in Form von "Genussrechten" vergütet bekommt. Ich würde das verstehen, wenn der andere Gesellschafter im Gegenzug auf Forderungen (z.B. Darlehen) verzichten würde, aber die Umwandlung in Genussrechte ist halt kein Verzicht sondern nur eine Verschiebung in der Bilanz bzw. wohl in Verbindung mit einem Rangrücktritt (die genauen Verträge kenne ich nicht) eine Möglichkeit die für den Verband relevante Darlehensquote zu reduzieren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion