Kooperationsvertrag (Forum)

Joerg ⌂, Thursday, 23.03.2023, 16:23 (vor 1100 Tagen) @ Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !

Den Artikel im Wochenanzeiger
kennst du ja wahrscheinlich, aber zur Auffrischung hilft er manchmal ganz gut.


Negative Äußerungen in der Öffentlichkeit übereinander sind den Gesellschaftern laut Kooperationsvertrag ausdrücklich untersagt.

Vielleicht kann man da irgendwie anhaken.

M.E. ist eine Kündigung aber eh schlichtweg nicht möglich. Man muss irgendwie Ham Ltd dazu bringen den Vertrag neu zu verhandeln. Einen anderen Weg sehe ich einfach nicht. Aber ich bin kein Jurist.

Einen Vertrag der nicht kündbar ist, sowas verstößt zumindest gegen die guten Sitten,
Auch die damals von N. Walch vorgetragenen Argumente sind nicht stichhaltig, da die Fragestellung war "wir wollen nich aus dem Kooperationsvertrag (Präsidium)", wenn die Frage ist "Wir wollen da auf jeden Fall raus" 8st die Juristinsche Interpretation sicher eine andere.... Auch fehlt einfach die Umsetzung ei es Beschlusses der MV (ich weiß nicht ob der Antrag zurückgezogen wurde, ist zumindest nur von der MV möglich)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion