Kooperationsvertrag (Forum)

Volkart St @, Wednesday, 22.03.2023, 12:34 (vor 1098 Tagen)

Wer kennt denn die Details zum Kooperationsvertrag?

Der Presse der Vergangenheit entnehme ich, dass sich der eV darin verpflichtet, keine Mannschaft in den ersten vier Ligen anzumelden, und zwar auch im Fall einer Beendigung der KGaA. Das ist, nachdem die 50+1 Regelung hoffentlich irgendwann mal safe ist, für mich der entscheidende Knackpunkt.

Durch die Duldung eines Vertragsbruchs für eine gewisse Zeit verwirkt man sein diesbezügliches Kündigungsrecht. Deshalb ist wohl die Nichtfinanzierung in 2017 und der damit verbundene Zwangsabstieg wohl schon ein paar Wochen später kein Kündigungsgrund mehr. Aber bei dem derzeitigen Verhalten der HAM Vertreter muss es doch aktuelle Ansätze für eine Kündigung geben.... Oder spricht etwas anderes gegen eine Kündigung?

Ich glaube ja nicht, dass das von den eV Vertretern gewollt ist, und auch nicht von einem Großteil der Mitglieder/Fans, aber rein theoretisch würde es mich schon interessieren, was es hier für Optionen gäbe. Und als eV würde ich die Dritte mit aller Macht in die derzeit (bei Bestehen der KGaA) höchstmögliche Liga hieven.


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