Ein unglückliches Unentschieden... (Forum)

Kraiburger, Thursday, 13.10.2022, 14:40 (vor 1268 Tagen) @ nicwest

Der Beirat bestellt, überwacht, berät die Geschäftsführung und beruft diese ab. Wenn es bei der Bestellung oder Abberufung zu einem Patt kommt, fasst wiederum das Präsidium den entscheidenden Beschluss.

Der selbe Punkt steht in Hannover in der Satzung, nur dass dort der abberufene Geschäftsführer - der gleichzeitig Investor ist - vor Gericht zieht und gegen diesen Satzungspunkt gewinnt. Und 50+1 dabei aushebelt.


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