Ein unglückliches Unentschieden... (Forum)

nicwest, Thursday, 13.10.2022, 00:42 (vor 1266 Tagen) @ friedhofstribüne
bearbeitet von nicwest, Thursday, 13.10.2022, 01:14

50+1 wird bei uns dadurch verwirklicht, dass der e.V. 100% der Anteile an der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH (Komplementärgesellschaft) hält. Die Gesellschafterversammlung (e.V. = Präsidium) hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung. Der Beirat bestellt, überwacht, berät die Geschäftsführung und beruft diese ab. Wenn es bei der Bestellung oder Abberufung zu einem Patt kommt, fasst wiederum das Präsidium den entscheidenden Beschluss. Außerdem ist im Innenverhältnis bei Bestellung und Abberufung die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. Wenn 50+1 fällt, kann gem. Kooperationsvertrag die HAM Ltd
optional die Mehrheit an der GF-GmbH zu einem sehr geringen Kaufpreis erwerben und die o.g. Rechte gingen dann auf sie über.

Dem e.V. stehen zwei Sitze im Beirat zu. Diese werden vom Präsidium bestellt und der Verwaltungsrat muss zustimmen.


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