Darf Bayern 2 gegen uns eigentlich... (Forum)

harie (ohne R), Tuesday, 27.04.2021, 09:26 (vor 1095 Tagen) @ hjs regelunkundig

DFB Spielordnung

§ 11

Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft
1. Amateure oder Vertragsspieler eines Vereins dürfen in Lizenzspieler-Mann- schaften eingesetzt werden (§ 53 Nr. 3. der DFB-Spielordnung).

2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mann- schaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn, sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler- Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, ob- wohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mann- schaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausge- tragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mann- schaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.

Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mann- schaft nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetra- genen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mann- schaft seines Vereins.

3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenz- spieler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mann- schaft von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.

4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und Tochtergesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen 3. Liga, Regionalliga oder in der 5. Spielklassenebene spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich für diesen Zeitraum.


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