Korrektur Vorkaufsrechte (Forum)

lustiger_hans, Wednesday, 14.04.2021, 13:48 (vor 1100 Tagen) @ grasober

Wieso sollte ein eV der mal 100% der Anteile hatte und dann 60% davon verkauft hat, diese 60% nicht wieder zurück kaufen dürfen?

Wohlgemerkt dürfen, dass es sehr wahrscheinlich am können scheitern würde, das ist mir schon klar.

Genau das weiss ich schlicht nicht. Ein gemeinnütziger Verein muss eben gemeinnützig handeln. Wenn er also Mittel der Mitglieder für den Erwerb einer Kapitalgesellschaft verwendet, könnte ich mir Probleme vorstellen. Ob das so ist oder die Situation anders ist, wenn er sein "früheres Eigentum" zurückkauft, würde mich eben genau interessieren.

Klar, es dürfte bereits am können scheitern, soviel Geld ist eh nicht auf den Konten des Vereins. Da käme dann mein Gedanke mit dem "Vorkaufsrecht für einen Dritten ziehen" wieder ins Spiel.


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