Deutscher Profifussball im Visier amerikanischer Investoren (Forum)
Sämtliche Verpflichtungen des Kooperationsvertrages im Hinblick auf das Vorverkaufsrecht "gelten entsprechend auch für die Veräußerungen der HAM selbst oder von Anteilen an HAM."
Stimmt, habe ich nicht nachgeschaut, richtig ist:
HAM verkauft die KgaA-Anteile -> Vorkaufsrecht für den e.V.
HI verkauft die Firma "HAM" -> Vorkaufsrecht für den e.V. (allerdings einzuklagen in Dubai/VAE)