Moralisches Dilemma (Forum)

Schindluderei @, Wednesday, 02.12.2020, 16:24 (vor 1233 Tagen) @ friedhofstribüne

Das eine ist erstmal die Berechtigung, dass du überhaupt beantragen darfst. Das andere dann die Stufe ab wann es dann Unterstützung gibt. Die werden laut meinem Stb dann monatlich beurteilt. Mir ist es erinnerlich, dass wir bei der ersten Phase dann unter 60% des Vorjahres kommen mussten. Richtig ist dann eine Staffelung der möglichen Hilfe je nach Schwere.

Vorweg: bin ebenfalls StB und mache dauernd solche Anträge daher fühle ich mich auch kompetent

du meinst also das:
Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),

- 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und

- 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Heisst doch dann insgesamt: wenn du mehr als 30% Umsatzeinbruch hast dann bekommst du 40% der Fixkosten, wennd du 40% Umsatzeinbruch hast dann gibts auch 40% erst ab 50% gäbe es mehr (60%). Oder liegt das Missverständnis an dem fett hervorgehobenen? Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?


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