Das geht erfahrungsgemäß nur durch ein Anwaltsschreiben (Forum)

Busfahra_, Friday, 27.11.2020, 12:09 (vor 1239 Tagen) @ Kraiburger

Der Verein hätte ja, aber die Gesellschaft?


Aber es geht hier ja um den e.V. Und deren Haus- und Hofjurist hat ja eher nicht den Ruf, eine juristische Ikone zu sein:-D. Falls der, den ich meine, da immer noch aktiv ist.


NW?

Wie kommst du drauf?

Ich meinte den GK.


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