Das geht erfahrungsgemäß nur durch ein Anwaltsschreiben (Forum)
Der Verein hätte ja, aber die Gesellschaft?
Aber es geht hier ja um den e.V. Und deren Haus- und Hofjurist hat ja eher nicht den Ruf, eine juristische Ikone zu sein. Falls der, den ich meine, da immer noch aktiv ist.
NW?Wie kommst du drauf?
Ich meinte den GK.