Das geht erfahrungsgemäß nur durch ein Anwaltsschreiben (Forum)

Gesichtsbuchregeln, Thursday, 26.11.2020, 14:36 (vor 2040 Tagen) @ Kraiburger

Liegen keinerlei inhaltliche Verstöße gegend irgendwas vor, was bei der Seite offensichtlich, kann es nur ein Markenrechtsverstoß sein, den (erneut) eine Anwaltskanzlei schriftlich angezeigt hat. Die Seite gilt als jemand, der sich als TSV 1860 ausgibt, es aber angeblich nicht ist. Facebook reagiert für gewöhnlich in solchen Fällen bei Anwaltsschreiben sofort und nimmt betroffene Seiten off.

Der Verein muss sich selbst eine Anwaltkanzlei nehmen, sich an FB wenden, die Urheberschaft für TSV 1860 und entsprechendes Markenrecht für die Seite anzeigen. Dann wird das hinterlegt und künftige Löschanträge abgelehnt. Sonst wiederholt sich das Spiel immer wieder.


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