Weniger Hysterie und schnellere Abschiebungen bitte! (Forum)
Und wer hat es entschieden? Einzelfallprüfung des Gerichts. Abschiebung geht auch nur wenn im Zielland keine Folter usw droht
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„ Im Fall des Algeriers macht das Gericht die Abschiebung allerdings davon abhängig, dass eine algerische Regierungsstelle die Zusicherung erteilt, dass dem Betroffenen keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht“
https://www.bverwg.de/pm/2017/17
Damit entscheiden bei uns sowas letztendlich immer noch die Gerichte
