Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag (Forum)
Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."
Du meinst so wie beim Eichin seinem Arbeitsvertrag. Da habe ich auch schmunzeln müssen, als ich gelesen habe dass sie den Vertrag für die 3. ausgeschlossen hatten und er in der 4. theoretisch wieder gültig wäre.
