MV am 2. Juli - was will HI? (Forum)
Aus der SZ vom 2. Juni:
"Er [Hasan] gehe davon aus, dass der e. V., dann in der Regionalliga, endlich seine Forderungen umsetze. "Second of july!", ruft er immer wieder, "second of july!". Am 2. Juli ist die Mitgliederversammlung, dann soll die Basis über Ismaiks Forderungen entscheiden, ihm mehr Macht und der Profi-KGaA die Jugendabteilung zu geben."
Mal angenommen, Hasan will auf der MV von den Mitgliedern das beschließen lassen, was ihm Präsidium und Verwaltungsrat verwehrt haben: Kann das überhaupt funktionieren?
Anders formuliert: Wenn er für seine sechs Vorderungen jeweil einen Antrag einreicht, dürft doch zumindest ein Teil davon überhaupt nicht zur Abstimmung zugelassen werden?!?
Gefordert hat er lt. SZ:
1) Verlegung von Kompetenzen aus dem paritätisch besetzten Beirat der KGaA in den Aufsichtsrat
Betrifft eigentlich nur KGaA-interne Angelegenheiten - kann/darf die MV darüber überhaupt abstimmen?
2) partielle Abschaffung des Weisungsrechts des e. V. an den KGaA-Geschäftsführer
Verstößt eindeutig gegen 50+1 und könnte Auswirkungen auf die Teilnahme aller Fußballmannschaften am Spielbetrieb des BFV haben.
Es geht zwar grundsätzlich um den Gesamtverein, die Auswirkungen würden aber ausschließlich die FA betreffen. Kann daher die MV hier etwas beschließen über die Köpfe der betroffenen Abteilung hinweg?
3) Übertragung der Jugendabteilung aus dem e.V. in die KGaA
Geht die MV meiner Meinung nach gar nix an, weil das ausschließlich Thema der FA ist und es die letzte Abteilungsversammlung diesen Wunsch bereits eindeutig abgelehnt hat. Antrag auf der MV sollte eigentlich unzulässig sein.
4) Nachweis, dass die Gemeinnützigkeit des e.V. gesichert ist
Was will er da beantragen? Lt. Präsidium blockiert die KGaA eine Lösung. Wie soll HI da über einen Antrag den e.V. in die Pflicht nehmen wollen?
5) Neuverhandlung des Servicevertrages zwischen der KGaA und dem e.V.
Auch hier stellt sich die Frage, ob die MV überhaupt zuständig ist und ob die (hauptsächlich betroffene) FA gegebenenfalls übergangen werden kann.
6) Rückübertragung aller Marken und Rechte, die im Jahr 2013 an den e.V. übertragen wurden
Ein entsprechender Antrag wäre vermutlich zulässig. Wurde nicht die Rückführung eben dieser Rechte an den e.V. auch von der MV beschlossen?
Andererseits: So deppert, einem solchen Antrag zuzustimmen, sollten nicht mal die meisten Hasan-Verfechter sein. Obwohl: wir reden von Sechzig...
Eure Meinungen dazu?
